VORSORGE UND BETREUUNGSVOLLMACHT

Durch Unfall, Krankheit oder Einschränkungen wegen Alters, kann es sein ,dass Sie wichtige Fragen nicht mehr selbständig beantworten können.Werden die eignen Wünsche für diese Fälle schriftlich festgehalten, gibt dies anderen die Möglichkeit, ihren Willen zu vertreten und in ihrem Sinne zu handeln.
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen für sie einzelne oder alle Angelegenheiten zu regeln. Dann kann der Bevollmächtigte unter Vorlage der Vollmachtsurkunde handeln, ohne das es weitere Maßnahmen bedarf. Mit der Betreuungsverfügung legen Sie im Voraus fest, wer vom Gericht als Betreuer bestellt werden soll, wenn es erforderlich wird. Sie können auch festlegen, wer es nicht werden soll.

Beachten Sie bitte:
selbst Ehe- oder Lebenspartner können sich ohne entsprechende Verfügung nicht gegenseitig vertreten, wenn einer von beiden geschäftsunfähig werden sollte. Gleiches gilt für Eltern und deren volljährig Kinder.

Haben Sie eine Vorsorgevollmacht?
90 Prozent der Menschen haben keine Vollmachten, 75 Prozent keine Patientenverfügung.
Viele sind der Meinung, das klärt dann der Ehepartner, wenn man selbst nicht (mehr) kann ...


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Aus dem Leben ohne Vorsorgevollmacht Familie Tarnigk


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